Kurz gesagt
Das Wichtigste in drei Sätzen.
- 2.1 und 2.2 stellt der Hersteller selbst aus, ohne Prüfergebnisse bzw. mit Ergebnissen aus nichtspezifischer Prüfung.
- 3.1 und 3.2 beruhen auf einer spezifischen Prüfung an der gelieferten Charge.
- Welches Zeugnis nötig ist, bestimmen Ihre Spezifikation und das Regelwerk. Ein Zeugnis höherer Stufe wird in der Regel akzeptiert.
Allgemeine Übersicht, keine Auslegung. Verbindlich sind Ihre Spezifikation und das anzuwendende Regelwerk.
Überblick
Die vier Zeugnisarten nach EN 10204.
- 2.1
- 2.2
- 3.1
- 3.2
- 2.1Werksbescheinigung
Prüfung: keine Prüfergebnisse
Bestätigt durch: Hersteller
- 2.2Werkszeugnis
Prüfung: Ergebnisse aus nichtspezifischer Prüfung
Bestätigt durch: Hersteller
- 3.1Abnahmeprüfzeugnis 3.1
Prüfung: spezifische Prüfung an der gelieferten Charge
Bestätigt durch: von der Fertigung unabhängiger Abnahmebeauftragter des Herstellers
- 3.2Abnahmeprüfzeugnis 3.2
Prüfung: spezifische Prüfung an der gelieferten Charge
Bestätigt durch: von der Fertigung unabhängiger Abnahmebeauftragter des Herstellers und ein vom Besteller beauftragter oder in den amtlichen Vorschriften genannter Abnahmebeauftragter
Vergleich
3.1 und 3.2 im direkten Vergleich.
| Kriterium | 3.1 | 3.2 |
|---|---|---|
| Prüfung | spezifisch, an der gelieferten Charge | spezifisch, an der gelieferten Charge |
| Bestätigt durch | Abnahmebeauftragter des Herstellers, unabhängig von der Fertigung | zusätzlich ein vom Besteller beauftragter oder in den amtlichen Vorschriften genannter Abnahmebeauftragter |
| Typischer Einsatz | Standard bei vielen Industrie- und Druckgeräte-Anwendungen | wenn Besteller oder Regelwerk eine Abnahme durch Dritte verlangen |
| Druckgeräte (wichtige drucktragende Teile) | Kategorie II–IV, wenn der Werkstoffhersteller ein QM-System anwendet, das von einer zuständigen Stelle in der EU zertifiziert und für die Werkstoffe spezifisch bewertet wurde | Kategorie II–IV, wenn der Werkstoffhersteller kein solches QM-System nachweist |
| Planung | keine zusätzliche Abstimmung nötig | Abnahmetermin mit dem beauftragten Prüfer abstimmen |
Druckgeräte
Schrauben in Druckgeräten: Was PED-Leitlinie G-08 sagt.
Versagen würde Druckenergie schlagartig freisetzen
Zeugnis: 3.1, wenn das QM-System des Werkstoffherstellers von einer zuständigen Stelle in der EU zertifiziert und spezifisch bewertet ist, sonst 3.2 (Druckgerät Kategorie II–IV)
trägt zur Druckfestigkeit bei
Zeugnis: 2.2 genügt
keine Druckbeanspruchung
Zeugnis: 2.1 genügt
Anfrage
Mit dem passenden Zeugnis anfragen.
Abnahmeprüfzeugnis 3.1 auf Wunsch, 3.2 mit externer Abnahme auf Anfrage. Nennen Sie in Ihrer Anfrage den Zeugnistyp und bei 3.2 zusätzlich, wer die Abnahme durchführt.
Checkliste
Das gehört in Ihre Anfrage.
POS. 01
Zeugnistyp
2.1, 2.2, 3.1 oder 3.2
POS. 02
Bei 3.2: Abnahme
wer prüft
POS. 03
Regelwerk
z. B. DGRL, AD 2000
POS. 04
Werkstoff und Norm
z. B. 1.7225, DIN 976
FAQ
Häufige Fragen zu Prüfzeugnissen nach EN 10204.
Was regelt die EN 10204?
Was ist der Unterschied zwischen 3.1 und 3.2?
Welches Zeugnis brauchen Schrauben in Druckgeräten?
Reicht ein 3.1-Zeugnis immer aus?
Was muss ich bei einer Anfrage mit 3.2 angeben?
Stand: September 2026

Ihr Ansprechpartner
Thomas Goebeler
Geschäftsführer Kaiser Spezialartikel GmbH
Zu den Ohlwiesen 7
59755 Arnsberg, Nordrhein-Westfalen
Mo–Fr 9–16 Uhr

