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Prüfzeugnisse nach EN 10204

Fachwissen · Normen & Zeugnisse

Prüfzeugnisse nach EN 10204: 3.1 oder 3.2?

EN 10204 legt vier Arten von Prüfbescheinigungen fest: 2.1, 2.2, 3.1 und 3.2. Beide 3er-Zeugnisse belegen eine Prüfung an der gelieferten Charge. Beim 3.2 bestätigt zusätzlich ein vom Besteller beauftragter oder ein in den amtlichen Vorschriften genannter Abnahmebeauftragter die Ergebnisse.

2.1 · 2.2 · 3.1 · 3.2EN 10204PED-Leitlinie G-08

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Kurz gesagt

Das Wichtigste in drei Sätzen.

  • 2.1 und 2.2 stellt der Hersteller selbst aus, ohne Prüfergebnisse bzw. mit Ergebnissen aus nichtspezifischer Prüfung.
  • 3.1 und 3.2 beruhen auf einer spezifischen Prüfung an der gelieferten Charge.
  • Welches Zeugnis nötig ist, bestimmen Ihre Spezifikation und das Regelwerk. Ein Zeugnis höherer Stufe wird in der Regel akzeptiert.

Allgemeine Übersicht, keine Auslegung. Verbindlich sind Ihre Spezifikation und das anzuwendende Regelwerk.

Überblick

Die vier Zeugnisarten nach EN 10204.

  1. 2.1
  2. 2.2
  3. 3.1
  4. 3.2
  • 2.1Werks­bescheinigung

    Prüfung: keine Prüfergebnisse

    Bestätigt durch: Hersteller

  • 2.2Werkszeugnis

    Prüfung: Ergebnisse aus nichtspezifischer Prüfung

    Bestätigt durch: Hersteller

  • 3.1Abnahme­prüfzeugnis 3.1

    Prüfung: spezifische Prüfung an der gelieferten Charge

    Bestätigt durch: von der Fertigung unabhängiger Abnahmebeauftragter des Herstellers

  • 3.2Abnahme­prüfzeugnis 3.2

    Prüfung: spezifische Prüfung an der gelieferten Charge

    Bestätigt durch: von der Fertigung unabhängiger Abnahmebeauftragter des Herstellers und ein vom Besteller beauftragter oder in den amtlichen Vorschriften genannter Abnahmebeauftragter

Vergleich

3.1 und 3.2 im direkten Vergleich.

Kriterium3.13.2
Prüfungspezifisch, an der gelieferten Chargespezifisch, an der gelieferten Charge
Bestätigt durchAbnahmebeauftragter des Herstellers, unabhängig von der Fertigungzusätzlich ein vom Besteller beauftragter oder in den amtlichen Vorschriften genannter Abnahmebeauftragter
Typischer EinsatzStandard bei vielen Industrie- und Druckgeräte-Anwendungenwenn Besteller oder Regelwerk eine Abnahme durch Dritte verlangen
Druckgeräte (wichtige drucktragende Teile)Kategorie II–IV, wenn der Werkstoffhersteller ein QM-System anwendet, das von einer zuständigen Stelle in der EU zertifiziert und für die Werkstoffe spezifisch bewertet wurdeKategorie II–IV, wenn der Werkstoffhersteller kein solches QM-System nachweist
Planungkeine zusätzliche Abstimmung nötigAbnahmetermin mit dem beauftragten Prüfer abstimmen

Druckgeräte

Schrauben in Druckgeräten: Was PED-Leitlinie G-08 sagt.

Wichtiges drucktragendes Teil

Versagen würde Druckenergie schlagartig freisetzen

Zeugnis: 3.1, wenn das QM-System des Werkstoffherstellers von einer zuständigen Stelle in der EU zertifiziert und spezifisch bewertet ist, sonst 3.2 (Druckgerät Kategorie II–IV)

Drucktragendes Teil

trägt zur Druckfestigkeit bei

Zeugnis: 2.2 genügt

Nicht drucktragendes Teil

keine Druckbeanspruchung

Zeugnis: 2.1 genügt

Anfrage

Mit dem passenden Zeugnis anfragen.

Abnahmeprüfzeugnis 3.1 auf Wunsch, 3.2 mit externer Abnahme auf Anfrage. Nennen Sie in Ihrer Anfrage den Zeugnistyp und bei 3.2 zusätzlich, wer die Abnahme durchführt.

Checkliste

Das gehört in Ihre Anfrage.

POS. 01

Zeugnistyp

2.1, 2.2, 3.1 oder 3.2

POS. 02

Bei 3.2: Abnahme

wer prüft

POS. 03

Regelwerk

z. B. DGRL, AD 2000

POS. 04

Werkstoff und Norm

z. B. 1.7225, DIN 976

FAQ

Häufige Fragen zu Prüfzeugnissen nach EN 10204.

Was regelt die EN 10204?
Die EN 10204 legt fest, welche Arten von Prüfbescheinigungen es für metallische Erzeugnisse gibt und wer sie bestätigt: 2.1, 2.2, 3.1 und 3.2. Welche Werte geprüft werden, ergibt sich aus der Werkstoff- oder Produktnorm und der Bestellung.
Was ist der Unterschied zwischen 3.1 und 3.2?
Beide beruhen auf einer spezifischen Prüfung an der gelieferten Charge. Beim 3.1 bestätigt der von der Fertigung unabhängige Abnahmebeauftragte des Herstellers die Ergebnisse, beim 3.2 zusätzlich ein vom Besteller beauftragter oder ein in den amtlichen Vorschriften genannter Abnahmebeauftragter.
Welches Zeugnis brauchen Schrauben in Druckgeräten?
Nach PED-Leitlinie G-08 hängt das von der Rolle der Schraube ab: Als wichtiges drucktragendes Teil, dessen Versagen Druckenergie schlagartig freisetzen würde, braucht sie in Druckgeräten der Kategorie II bis IV ein Zeugnis mit spezifischer Prüfung: 3.1, wenn der Werkstoffhersteller ein QM-System anwendet, das von einer zuständigen Stelle in der EU zertifiziert und für die Werkstoffe spezifisch bewertet wurde (DGRL Anhang I, 4.3), sonst 3.2. Als drucktragendes Teil genügt ein Werkszeugnis 2.2, als nicht drucktragendes Teil eine Werksbescheinigung 2.1. Ein Zeugnis höherer Stufe wird in der Regel akzeptiert.
Reicht ein 3.1-Zeugnis immer aus?
Nicht immer. Verlangen Besteller oder Regelwerk eine Abnahme durch Dritte, ist ein 3.2 nötig. Umgekehrt wird ein Zeugnis höherer Stufe in der Regel akzeptiert. Maßgeblich bleiben Bestellung und Regelwerk.
Was muss ich bei einer Anfrage mit 3.2 angeben?
Neben Werkstoff, Norm und Menge vor allem, wer die Abnahme durchführt, damit der Prüftermin rechtzeitig abgestimmt werden kann.

Stand: September 2026

Thomas Goebeler, Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner

Thomas Goebeler

Geschäftsführer Kaiser Spezialartikel GmbH

Zu den Ohlwiesen 7

59755 Arnsberg, Nordrhein-Westfalen

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Mo–Fr 9–16 Uhr